Hendrik Wolf Foto
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über fotografische Dienstleistungen zwischen Hendrik Wolf, [Anschrift] (nachfolgend „Fotograf") und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Fotograf ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Fotografen oder durch tatsächliche Durchführung des vereinbarten Shootings zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Er kann insbesondere umfassen:
Konzeption und Erstellung eines Szenenbuchs als Grundlage des Shootings,
Personenregie vor Ort (Anleitung der abgebildeten Personen anhand des Szenenbuchs),
Durchführung des Fotoshootings inklusive Auf- und Abbau von Kamera- und Lichtequipment,
Sichtung, Selektion sowie Bildbearbeitung und Retusche einer vereinbarten Anzahl finaler Bilder.
Über die vereinbarte Bildanzahl hinausgehende Bearbeitung sowie Mehraufwand vor Ort werden nach dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich berechnet.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu fotografierenden Personen zum vereinbarten Termin verfügbar sind, über den Ablauf informiert wurden und mit der Aufnahme sowie der vertraglich vereinbarten Nutzung der Bilder einverstanden sind. Der Auftraggeber stellt geeignete Räumlichkeiten bzw. den Zugang zum vereinbarten Studio sowie ggf. erforderliche Genehmigungen für den Aufnahmeort bereit.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an den erstellten Lichtbildern verbleibt gemäß § 7 UrhG stets beim Fotografen. Dem Auftraggeber werden ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Nutzungsrechte eingeräumt.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird ein einfaches (nicht-exklusives) Nutzungsrecht eingeräumt.
Der Umfang richtet sich nach den vereinbarten Dimensionen: räumlich (z. B. national, weltweit), zeitlich (befristet oder unbefristet) und inhaltlich (z. B. Website, Social Media, Print, interne Nutzung).
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, auch an verbundene Unternehmen, bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Ausschließliche (exklusive) Nutzungsrechte, Sperrfristen oder eine über den ursprünglichen Vertragszweck hinausgehende Nutzung sind gesondert zu vereinbaren und werden zusätzlich vergütet.
Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
Der Fotograf bleibt auch bei Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftraggeber berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Bilder zu Zwecken der eigenen Referenz und Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht im Einzelfall ausdrücklich widerspricht.
Fehlt eine ausdrückliche Honorarvereinbarung für eine bestimmte Nutzungsart, bemisst sich die Vergütung branchenüblich an der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt das im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Termine, Verschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei kurzfristiger Verschiebung oder Absage durch den Auftraggeber gilt folgende Staffelung eines Ausfallhonorars, bezogen auf das vereinbarte Gesamthonorar:
Absage bis 14 Tage vor dem Termin: keine Kosten,
Absage bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
Absage danach oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.
Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Studiomiete, gebuchte Dienstleister) sind hiervon unabhängig zu erstatten.
8. Höhere Gewalt
Ist die Durchführung des Termins aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, höhere Gewalt), nicht möglich, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nicht.
9. Rechte abgebildeter Personen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Mitarbeiter:innen zur Aufnahme und zur vereinbarten Nutzung der Bilder (Persönlichkeitsrecht, § 22 KUG) vorliegen, und stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter insoweit frei.
10. Bildbearbeitung und Freigabe
Die Auswahl der zur Bearbeitung vorgeschlagenen Bilder erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der künstlerische Bearbeitungsstil (Farbgebung, Retusche) liegt im gestalterischen Ermessen des Fotografen, soweit im Szenenbuch bzw. Briefing nichts Abweichendes festgelegt wurde. Korrekturwünsche im Rahmen der vereinbarten Leistung werden berücksichtigt; darüberhinausgehende Änderungswünsche können zusätzlich berechnet werden.
11. Gewährleistung und Haftung
Der Fotograf haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Fotograf empfiehlt dem Auftraggeber, für unternehmenskritische Termine eine angemessene Vorlaufzeit einzuplanen.
12. Datenschutz
Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten (einschließlich Bildmaterial) im Rahmen der Auftragsdurchführung ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie – im Rahmen der eingeräumten Rechte – zur eigenen Referenznutzung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hannover. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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